Genunea und Eberhard Musculus
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...Doch auf den Terassen werden die Gäste
weiterhin mit Qualm belästigt...




Nichtraucherschutz

Das in Deutschland verweigerte Menschenrecht

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Asche zu Asche...
   Karl Pawek (hat Unterhaltungswert!
   Fabuliert vom sog. „Sinn des Rauchens“,
   von einem angeblichen „Anti-Raucher-
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„Die Würde des Menschen ist nicht unantastbar.“

In einer Zeit, in der sich alle Welt über alle möglichen Themen ereifert, bleiben gravierende Menschenrechtsverletzungen auch mitten in Europa unbeachtet oder werden gar noch unterstützt: Die Vergiftung der Atemluft unbeteiligter Menschen durch Raucher, denen es oft an der Fähigkeit und/oder dem Willen fehlt, Rücksicht auf andere zu nehmen. In ungezählten Fällen sind auch Kinder wehrlose Leidtragende!

In den USA und verschiedenen europäischen Staaten macht der Nichtraucherschutz gute Fortschritte. So darf z.B. in Italien, Norwegen, Großbritannien in Restaurants nicht mehr gequalmt werden. Nach elend langen Auseinandersetzungen gilt das nun eingeschränkt auch für Deutschland, wobei Ausnahmeregelungen das Gesetz wieder zunehmend verwässern. Und nicht die jederzeit rufbare Polizei verfolgt Anzeigen gegen Raucher und Raucher duldende Gastwirte, sondern nur die Ordnungsämter. Aberwitzige Ausnahmeregelungen tun das Übrige, wenn z.B. in Nebenräumen geraucht werden darf und dadurch der Hauptraum zum „Mitraucherraum“ mutiert...

Was aber das Qualmen im Freien betrifft, so lässt die Politik die Menschen buchstäblich „im Rauche stehen“! Ebenso bleibt das Rauchen in Wohnungen erlaubt. So sind Kinder weiterhin schutzlos dem Tabakqualm ihrer Eltern ausgesetzt. Ebenso schutz- und rechtlos ist man - mit ausdrücklicher Billigung deutscher Gerichte! - sogar auf dem eigenen Balkon (s. AG Bonn 6 C 510/98) und in der eigenen Wohnung (s. AG Hamburg 102 e II 368/00), wenn Nachbarn Tabakgestank verbreiten! Mehr noch, bei Abschluss eines Mietvertrages müssen Raucher ihre aoziale Angewohnheit, ihre Sucht nicht angeben! Immobilienbesitzer dürfen über ihr Eigentum nicht frei verfügen, dürfen Raucher wegen des Rauchens nicht abweisen, müssen sie in vermieteten Wohnungen dulden und dürfen ausdrücklich das Rauchen nicht verbieten (AG Albstadt 1 C 288/92)!

Was von „Volksvertretern“ zu halten ist, die sogar gegen ein EU-weites Tabakwerbeverbot (erfolglos) geklagt hatten, liegt auf der Hand. Jedenfalls wurde deutlich, dass zahlreiche „Volksvertreter“ ganz andere Prioritäten haben als die Gesundheit von Menschen und den Schutz unbeteiligter Menschen vor Drogen! Also: Wozu sich da noch an Wahlen dieser „Volksvertreter“ beteiligen?!

Nach wie vor wird auch weiterhin die Mehrheit der Nichtraucher von der Minderheit der Tabakdrogenkonsumenten immer wieder ungehindert belästigt und geschädigt. Sogar in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Balkon ist man nicht vor fremdem Tabakqualm geschützt - mit ausdrücklicher Billigung deutscher Gerichte!

„In Deutschland steckt Nichtraucherschutz nicht einmal in den Kinderschuhen - er liegt noch in den Windeln!“ (E. Musculus)

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„A u s g e b r a n n t“
© Idee und Photographie: Markus Becken

(Abbildung mit dessen freundlicher Genehmigung)

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Mit Freude habe ich im August 2006 bemerkt, dass zwei als obscure Anschauungsbeispiele von mir 2004 unter „Asche zu Asche“ verlinkte tabakdrogenbefürwortende Internetseiten inzwischen aus dem Internet verschwunden sind... Gut so!

Nichtraucherschutz ist Menschenschutz!


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Letzte Änderung / Last update: 30. Juni 2007 (Photographie „Abgebrannt“ von Markus Becken eingefügt)